Rhede (Ems) ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
4398 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26899
Vorwahl
04964
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
2. Einwohnermeldeamt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
3. Ordnungsamt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
Gemeinde Rhede (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rhede (Ems) sieht das Bebauungsplanverfahren eine umfassende Bürgerbeteiligung vor. Dies umfasst eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, oft in Form einer Bürgerversammlung, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe für einen Monat, in dem Bürger die Pläne im Rathaus einsehen und Anregungen oder Stellungnahmen abgeben können. Der Rat der Stadt muss über alle vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Wege der Abwägung entscheiden, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Die Termine und Auslegungszeiträume werden im Amtsblatt der Stadt Rhede bekannt gegeben.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.